Lockerungen betreffend Covid 19

Seit 12. Juni 2020 darf auch der Flaggenstock wieder gezogen oder belassen werden, die Golfregeln 1/2019 sind wieder vollinhaltlich in Kraft .
Mit 15. Juni 2020 entfällt die Maskenpflicht beim Betreten des Sekretariats, Proshops und Restaurants.

Allgemeine behördliche Vorschriften bezüglich Abstand halten in geschlossenen Räumen, etc. gelten selbstverständlich nach wie vor und auf der gesamten Golfanlage.
Der Besuch unserer Golfanlage ist ausnahmslos nicht gestattet, sollten Sie Symptome einer Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit haben bzw. entsprechende Krankheiten/Symptome in Ihrem Haushalt oder in Ihren nahen, persönlichen Umfeld vorliegen!


Wir wünschen Ihnen weiterhin eine schöne Golfsaison!